Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein Bergradler Oberthal e.V. folgendes auf:
Pflichtangaben
Freiwillige Angaben
Verarbeitungshinweise
Diese Informationen werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnis Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefonnummer oder E-Mail Adressen einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.Als Mitglied bei verschiedenen Sportverbänden, im Rahmen von Veranstaltungen und Wettkämpfen und im Rahmen der Beantragung öffentlicher Zuschüsse für die Vereinsarbeit ist der Verein Bergradler Oberthal e.V. verpflichtet, seine Mitglieder an den entsprechenden Verband oder an die fördernde Gemeinde zu melden. Übermittelt werden dabei:
Pressearbeit
Der Verein informiert die regionale Presse über die Ergebnisse öffentlicher Veranstaltungen durch Übermittlung folgender Daten:
Diese Informationen werden überdies aktuell auf der Internetseite des Vereins sowie den Accounts des Vereins in sozialen Netzwerken veröffentlicht.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitglieder erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, die Adressen nicht zu anderen Zwecken zu verwenden.
Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt. Im Rahmen der Aufnahmeerklärung bestätigt das Mitglied, diese Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
Widerruf
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten kann durch das Mitglied jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Der Verein ist dann verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass die berechtigten Interessen des Vereins (z. B. Beantragung von Zuschüssen) oder der Vereinszweck (z. B. Meldung an den Dachverband) nicht mehr ordentlich erfüllt werden können, endet die Mitgliedschaft sofort. Das Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) zu beschweren.